DJ-Kostenrechner für Ihre Feier
GEMA und Künstlersozialabgabe bei einer Veranstaltung
Beide Kosten zahlt der Veranstalter, nicht der DJ. Die GEMA-Gebühr richtet sich nach der Größe des Raumes und dem Eintrittsgeld, der Veranstalter meldet sie an und zahlt sie. Die Künstlersozialabgabe von 4,9 Prozent zahlt das Unternehmen, das einen selbstständigen Künstler beauftragt, zusätzlich zum Honorar. Sie fällt erst ab 1.000 Euro Honorarsumme im Kalenderjahr an und entfällt bei höchstens 3 Veranstaltungen im Jahr. Eine private Feier im geschlossenen Kreis braucht keine GEMA-Lizenz.
6 Hinweise zu GEMA und Künstlersozialabgabe beim DJ
- Die GEMA-Beträge stammen aus dem Tarif M-V der GEMA, gültig ab 1. April 2026. Alle Beträge sind netto, dazu kommen 7 Prozent Umsatzsteuer.
- Eine private Feier im geschlossenen Kreis kostet keine GEMA-Gebühr, weil die Musik nicht öffentlich gespielt wird. Deshalb kennt der Tarif dafür keine Position, und einen Pauschalvertrag für Hochzeiten gibt es nicht.
- Die GEMA meldet an, wer die Feier organisiert. Nach Angabe der GEMA ist das normalerweise nicht der DJ, außer er ist zugleich Veranstalter.
- Die Künstlersozialabgabe beträgt 4,9 Prozent des Honorars. Sie zahlt der Auftraggeber zusätzlich zur Gage, nicht der DJ. Sie fällt erst ab 1.000 Euro Honorarsumme im Jahr an, und bei höchstens 3 Veranstaltungen im Jahr entfällt sie.
- Ob die Abgabe bei Ihrer Feier anfällt, entscheidet die Künstlersozialkasse im Einzelfall. Der Rechner zeigt nur, wie hoch sie wäre.
- Eine Gage nennt der Rechner nicht. Feste Preisvorschriften gibt es in Deutschland nur für einzelne gesetzlich geregelte Berufe, und DJs gehören nicht dazu.
So berechnet die GEMA ihre Gebühr nach Raumgröße
Die GEMA-Gebühr hängt von zwei Größen ab: von der Fläche des Raumes und vom Eintrittsgeld. Die Fläche wird von Wand zu Wand gemessen, einschließlich Ein- und Aufbauten sowie Emporen und Balkonen. Das Eintrittsgeld zählt netto, also ohne Umsatzsteuer. Die Sätze gelten für eine Feier von bis zu acht Stunden. Für jede weiteren zwei Stunden kommen 25 Prozent der Grundgebühr dazu. Bei geladenen Gästen ohne Eintritt, etwa bei Firmenjubiläen und Empfängen, rechnet der Tarif mit einer angenommenen Raumgröße von 100 Quadratmetern je 150 Gäste und mit den Netto-Kosten für die Musik, ausdrücklich einschließlich der DJs, geteilt durch die Gästezahl. Alle Beträge sind netto, dazu kommt die Umsatzsteuer.
Die Mindestgebühr steigt von 30,40 Euro für einen Raum bis 100 Quadratmeter auf 152,00 Euro für einen Raum bis 500 Quadratmeter, jeweils netto und bis 1,69 Euro Eintritt. Je weiterer Eintrittsstufe kommen 8,70 Euro bis 43,50 Euro dazu.
| Größe des Raumes | Mindestgebühr, bis 1,69 Euro Eintritt | Je weitere 0,85 Euro Eintritt |
|---|---|---|
| bis 100 qm | 30,40 Euro | 8,70 Euro |
| bis 200 qm | 60,80 Euro | 17,40 Euro |
| bis 300 qm | 91,20 Euro | 26,10 Euro |
| bis 400 qm | 121,60 Euro | 34,80 Euro |
| bis 500 qm | 152,00 Euro | 43,50 Euro |
Die Künstlersozialabgabe trifft den Auftraggeber, nicht den DJ
Die Abgabe zahlt das Unternehmen, das einen selbstständigen Künstler beauftragt, zusätzlich zum Honorar an die Künstlersozialkasse. Sie fällt erst an, wenn die Honorare eines Kalenderjahres zusammen die Grenze von 1000 Euro übersteigen. Unabhängig davon entfällt sie, wenn ein Unternehmen im Kalenderjahr nicht mehr als drei Veranstaltungen mit künstlerischen Darbietungen durchführt. Der Satz ist von 5,0 Prozent im Jahr 2025 auf 4,9 Prozent im Jahr 2026 gesunken.
Ob ein DJ als Künstler gilt, entscheidet sich nach seiner Tätigkeit, nicht nach seiner Berufsbezeichnung. Nach der Rechtsprechung reicht es nicht, ein Musikprogramm zusammenzustellen und mit verbindenden Ansagen abzuspielen. Künstlerisch wird die Tätigkeit erst, wenn der DJ Musikstücke mit technischen Hilfsmitteln zu neuen Klangbildern mischt, die eine eigene Schöpfung sind. Die Künstlersozialkasse entscheidet das im Einzelfall. Der Rechner zeigt deshalb nur, wie hoch die Abgabe wäre, und sagt nicht, dass sie anfällt.
Fundstelle: Paragraf 24 Absatz 2 KSVG, Künstlersozialabgabe-Verordnung. Abgabesatz seit 1. Januar 2026: 4,9 Prozent.
Der Rechner nennt keine Gage und ersetzt keine Rechtsberatung
Er nennt keine Gage und keinen Preis für Technik. Für DJs gibt es weder eine amtliche noch eine verbindliche Honorarordnung eines Verbands. Feste Preisvorschriften kennt das deutsche Recht nur für einzelne gesetzlich geregelte Berufe, und selbst dort sind sie zurückgegangen: Die Mindest- und Höchstsätze der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure hat der Europäische Gerichtshof 2019 für unvereinbar mit dem EU-Recht erklärt. Eine DJ-Leistung wird frei vereinbart. Auch für Veranstaltungstechnik, Licht und Ton gibt es keine amtlichen Preise.
Er sagt auch nicht, ob in Ihrem Fall Künstlersozialabgabe anfällt, sondern nur, was sie betragen würde. Eine Auskunft der GEMA und eine Rechtsberatung ersetzt er nicht: Der Tarif M-V hat mehr Regeln, als ein Rechner abbilden kann.
Woher die Zahlen stammen
- GEMA, Vergütungssätze M-V für die Wiedergabe von Tonträgern bei Veranstaltungen, Version 21, gültig ab 1. April 2026, Quelle, abgerufen am 12. September 2026.
- GEMA, Wer meldet eine Veranstaltung an. Zum DJ heißt es dort, er sei normalerweise nicht Veranstalter, außer er ist es zugleich, Quelle, abgerufen am 12. September 2026.
- Paragraf 15 Absatz 2 und 3 Urheberrechtsgesetz, Recht der öffentlichen Wiedergabe und Begriff der Öffentlichkeit, Quelle, abgerufen am 12. September 2026.
- Paragraf 24 Absatz 2 Künstlersozialversicherungsgesetz, Abgabepflicht, Bagatellgrenze und Drei-Veranstaltungen-Ausnahme, Quelle, abgerufen am 12. September 2026.
- Künstlersozialkasse, Abgabesatz 2026, Künstlersozialabgabe-Verordnung, Bundesgesetzblatt Teil I Nummer 220 vom 25. September 2025, Quelle, abgerufen am 12. September 2026.