GEMA-Gebühr
Die GEMA-Gebühr ist das Entgelt, das für die öffentliche Aufführung urheberrechtlich geschützter Musik an die GEMA zu zahlen ist. Für private Feiern mit persönlich eingeladenen Gästen fällt laut GEMA grundsätzlich keine Gebühr an, für öffentliche Veranstaltungen mit Eintritt, Werbung oder offenem Zugang dagegen schon.
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