Muss ich den DJ mit Essen versorgen?
Ja, üblich ist es. Sieben frei abrufbare Vertragsmuster und AGB von deutschsprachigen Hochzeits-DJs sehen alle vor, dass der Auftraggeber dem DJ Getränke und Essen stellt. AGB sind die vorformulierten Vertragsbedingungen, die ein DJ für alle seine Kunden verwendet. Zur Pflicht wird die Verpflegung erst durch Ihren Vertrag, und sieben Muster sind keine Statistik, aber sie zeigen, was Sie erwarten können.
Meist heißt das ausdrücklich alkoholfreie Getränke und anlassübliche Verpflegung, also Essen, wie es zu Ihrer Feier passt. Ein Muster verlangt sie bei längerer Veranstaltungsdauer, ein anderes rechnet sie schon ab dem Aufbau. Ein drittes nennt auch die Begleitperson, die sich um die Technik kümmert. Bringt Ihr DJ also einen Techniker mit, kann dessen Essen ebenfalls auf Ihre Rechnung gehen.
Auch Rechtsanwälte für Musikrecht zählen die Frage, wer für Anreise, Unterkunft und Verpflegung aufkommt, zu den Punkten, die ein Auftrittsvertrag ausdrücklich regeln sollte. Was die Verpflegung genau umfasst, definiert keines der Muster. Schreiben Sie deshalb hinein, ob der DJ vom Buffet isst oder ein eigenes Essen bekommt.
Ab wann Sie die Übernachtung des DJs zahlen
Keine der ausgewerteten Quellen nennt eine Grenze, die für alle DJs gilt. Von den sieben Vertragsmustern regelt nur eines die Übernachtung. Ein Hochzeits-DJ aus Niederösterreich verlangt bei mehr als 100 Kilometern Entfernung von seinem Standort ein Zimmer in einem Hotel mit mindestens drei Sternen, höchstens 5 Kilometer vom Veranstaltungsort entfernt. Kann der Kunde kein Zimmer stellen, berechnet er eine Pauschale von 120 Euro.
Eine Kostenübersicht für Hochzeits-DJs führt die Übernachtung als eigenen Posten auf, mit 50 bis 150 Euro, falls sie nötig ist. Sie fällt danach an, wenn die Feier sehr lange geht oder die Location weit vom Wohnort des DJs entfernt ist. Für die Anfahrt selbst nennt dieselbe Übersicht ab 50 Kilometern 0,50 bis 1,00 Euro je Kilometer. Die Sätze schwanken von DJ zu DJ. Lassen Sie sich die Anfahrt deshalb als eigenen Posten im Angebot ausweisen, so wie es auch bei den Kosten eines Hochzeits-DJs üblich ist.
Ein weiteres Muster führt die Fahrtkosten als eigene Zeile und lässt alle anderen Spesen offen. Spesen sind Auslagen wie Hotel- oder Verpflegungskosten, und sie sind dort separat abzusprechen. Wer nach einer langen Feier nicht mehr heimfahren soll, sollte das also vor der Buchung klären und nicht am Abend selbst.
Ist Trinkgeld für den DJ üblich?
Trinkgeld für den Hochzeits-DJ ist eine freiwillige Geste, keine Pflicht und kein fester Standard. Ein Ratgeber für Hochzeitsservice schreibt, Trinkgeld werde nicht erwartet. Ein Hochzeits-DJ-Betrieb geht weiter: Ein professioneller DJ rechne weder mit Trinkgeld noch mache er seine Leistung davon abhängig.
Wer dem DJ trotzdem etwas geben möchte, findet in Ratgebern ähnliche Richtwerte. Sie beruhen auf Erfahrung und nicht auf einer Erhebung, es sind also Tendenzen.
- Der Ratgeber Marrywell nennt 5 bis 15 Prozent des vereinbarten Honorars, manche Quellen sogar 10 bis 20 Prozent. Einige Brautpaare geben pauschal 20 bis 50 Euro.
- Der DJ-Betrieb Musicdreams nennt 20 bis 50 Euro für eine gute und zuverlässige Begleitung und 50 bis 100 Euro oder mehr für eine außergewöhnlich gelungene Feier. Das entspricht nach seiner Rechnung ungefähr 5 bis 10 Prozent der Gage.
Als Maßstab nennen die Quellen Ihre Zufriedenheit. Dazu zählt, wie gut der DJ auf Musikwünsche eingeht, ob er nur wenige Stunden oder den ganzen Abend spielt und wie aufwendig Anfahrt, Aufbau und Vorbereitung waren. Weil Trinkgeld freiwillig ist, gehört es weder in den Vertrag noch in die Rechnung.
Was in den DJ-Vertrag gehört
Verpflegung, Anfahrt und Übernachtung sind Verhandlungssache, und geschützt sind Sie nur durch das, was schwarz auf weiß im Vertrag steht. Sonst gilt, was in den vorformulierten Bedingungen des DJs steht, und die weichen manchmal von Ihrer Erwartung ab. Diese fünf Punkte ergänzen die acht Punkte, die in jeden DJ-Vertrag gehören, etwa Spielzeit, Anzahlung und Ersatzregelung.
- Verpflegung: Halten Sie fest, dass der DJ alkoholfreie Getränke und eine Mahlzeit bekommt, ab wann das gilt und ob es auch für einen Techniker gilt.
- Anfahrt: Lassen Sie Entfernung und Kilometersatz oder eine Pauschale als eigenen Posten ausweisen.
- Übernachtung: Legen Sie fest, ab welcher Entfernung oder Feierdauer sie fällig wird, ob Sie ein Zimmer stellen oder eine Pauschale zahlen und wer bucht.
- Andere Spesen: Ersetzen Sie die Formel, sie seien separat abzusprechen, durch eine konkrete Regel oder eine Obergrenze.
- Trinkgeld: Lassen Sie es aus dem Vertrag heraus, es bleibt freiwillig.
Häufige Fragen
Muss ich den DJ bei der Hochzeit mit Essen und Getränken versorgen?
Üblich ist es, zur Pflicht wird es durch den Vertrag. In allen sieben durchgesehenen Vertragsmustern von Hochzeits-DJs stellt der Auftraggeber dem DJ Getränke und Essen. Klären Sie schon beim Angebot, was Verpflegung bei Ihrer Feier heißt und ob sie im Preis steckt.
Wer zahlt die Übernachtung des DJs bei einer weit entfernten Hochzeit?
Wer die Übernachtung des DJs zahlt, legt der Vertrag fest, eine Regel für alle DJs gibt es nicht. Ein Hochzeits-DJ aus Niederösterreich verlangt zum Beispiel ab 100 Kilometern Entfernung ein Hotelzimmer oder eine Pauschale von 120 Euro. Eine Kostenübersicht für Hochzeits-DJs nennt 50 bis 150 Euro. Sprechen Sie die Übernachtung vor der Buchung an.
Ist Trinkgeld für den Hochzeits-DJ üblich, und wie viel ist angemessen?
Trinkgeld für den Hochzeits-DJ ist freiwillig und wird nicht erwartet. Ratgeber nennen 5 bis 15 Prozent der Gage oder 20 bis 50 Euro bei guter Arbeit, bei einer besonders gelungenen Feier auch 50 bis 100 Euro oder mehr. Diese Richtwerte sind Erfahrungswerte und keine amtlichen Zahlen.
Gehört Alkohol zur Verpflegung des DJs?
Nein, zur Verpflegung des DJs gehören nach den durchgesehenen Vertragsmustern meist alkoholfreie Getränke. Fünf von sieben Mustern sagen das ausdrücklich, die übrigen beiden sprechen nur von Getränken. Wollen Sie dem DJ etwas anderes anbieten, ist das Ihre Entscheidung und gehört nicht zur vereinbarten Verpflegung.
Was ist mit anlassüblicher Verpflegung im DJ-Vertrag gemeint?
Anlassübliche Verpflegung ist Essen, wie es zu Ihrer Feier passt. Ein Vertragsmuster verlangt sie bei längerer Veranstaltungsdauer, genauer definiert keines der Muster den Begriff. Schreiben Sie deshalb in den Vertrag, ob der DJ vom Buffet isst oder ein eigenes Essen bekommt.
