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Glossar

GEMA-Gebühr

Die GEMA-Gebühr ist das Entgelt, das für die öffentliche Aufführung urheberrechtlich geschützter Musik an die GEMA zu zahlen ist. Für private Feiern mit persönlich eingeladenen Gästen fällt laut GEMA grundsätzlich keine Gebühr an, für öffentliche Veranstaltungen mit Eintritt, Werbung oder offenem Zugang dagegen schon.

Begriff
GEMA-Gebühr
Stand
12. September 2026

Was dahinter steckt

Ob eine Feier privat oder öffentlich ist, entscheidet nicht die Location oder die Gästezahl, sondern die Art der Einladung und des Zugangs. Persönliche Einladungen an Personen, zu denen der Gastgeber eine persönliche Beziehung hat, sprechen für privat, Flyer, Plakate, Online-Werbung oder Eintrittskarten für öffentlich.

Die verbindliche Einschätzung im Zweifelsfall gibt nur die GEMA selbst. Wer unsicher ist, ob die eigene Hochzeit oder Firmenfeier als privat gilt, klärt das laut GEMA am besten vorab direkt bei ihr, nicht erst nach der Veranstaltung.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Ihre Veranstaltung mit Musik bei der GEMA anmelden, GEMA,

Einsatz von Sprachmodellen

Künstliche Intelligenz hat bei diesem Angebot mitgearbeitet. Sie hat die Sätze formuliert, die auf jeder DJ-Seite in mehreren Fassungen wiederkehren, sie hat die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, dafür Quellen gesucht und alle Beitragsbilder der Ratgeber erzeugt. Diese Bilder sind an der Bildunterschrift erkennbar. Welche Fassung eine Seite zeigt, legt ein festes Rechenverfahren fest, nicht eine KI beim Aufruf der Seite. Die Adressen aus OpenStreetMap holt und bereinigt ein Programm ohne KI. Die Angaben zu den DJs haben wir nicht vor Ort geprüft.

Korrekturweg

Fehler und Löschwünsche nehmen wir über das Kontaktformular entgegen. Wir prüfen die Meldung, korrigieren belegte Fehler und vermerken den neuen Stand auf der betroffenen Seite.

Stand dieser Angaben: 12. September 2026.