Glossar
GEMA-Gebühr
Die GEMA-Gebühr ist das Entgelt, das für die öffentliche Aufführung urheberrechtlich geschützter Musik an die GEMA zu zahlen ist. Für private Feiern mit persönlich eingeladenen Gästen fällt laut GEMA grundsätzlich keine Gebühr an, für öffentliche Veranstaltungen mit Eintritt, Werbung oder offenem Zugang dagegen schon.
- Begriff
- GEMA-Gebühr
- Stand
- 12. September 2026
Was dahinter steckt
Ob eine Feier privat oder öffentlich ist, entscheidet nicht die Location oder die Gästezahl, sondern die Art der Einladung und des Zugangs. Persönliche Einladungen an Personen, zu denen der Gastgeber eine persönliche Beziehung hat, sprechen für privat, Flyer, Plakate, Online-Werbung oder Eintrittskarten für öffentlich.
Die verbindliche Einschätzung im Zweifelsfall gibt nur die GEMA selbst. Wer unsicher ist, ob die eigene Hochzeit oder Firmenfeier als privat gilt, klärt das laut GEMA am besten vorab direkt bei ihr, nicht erst nach der Veranstaltung.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
Einsatz von Sprachmodellen
Künstliche Intelligenz hat bei diesem Angebot mitgearbeitet. Sie hat die Sätze formuliert, die auf jeder DJ-Seite in mehreren Fassungen wiederkehren, sie hat die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, dafür Quellen gesucht und alle Beitragsbilder der Ratgeber erzeugt. Diese Bilder sind an der Bildunterschrift erkennbar. Welche Fassung eine Seite zeigt, legt ein festes Rechenverfahren fest, nicht eine KI beim Aufruf der Seite. Die Adressen aus OpenStreetMap holt und bereinigt ein Programm ohne KI. Die Angaben zu den DJs haben wir nicht vor Ort geprüft.
Korrekturweg
Fehler und Löschwünsche nehmen wir über das Kontaktformular entgegen. Wir prüfen die Meldung, korrigieren belegte Fehler und vermerken den neuen Stand auf der betroffenen Seite.
Stand dieser Angaben: 12. September 2026.