EventDJs

Glossar

Private Veranstaltung (GEMA-Kriterium)

Eine Veranstaltung gilt im Sinn des GEMA-Regelwerks als privat, wenn die Gäste persönlich eingeladen sind und eine persönliche Beziehung zum Gastgeber haben, etwa Familie oder Freundeskreis. Für private Veranstaltungen fällt laut GEMA grundsätzlich keine Gebühr für die gespielte Musik an.

Begriff
Private Veranstaltung (GEMA-Kriterium)
Stand
12. September 2026

Was dahinter steckt

Eine Hochzeit mit persönlich eingeladenen Gästen ist damit im Regelfall GEMA-frei, unabhängig davon, ob ein DJ oder eine Live-Band auftritt. Entscheidend ist die Art der Einladung, nicht die Zahl der Gäste oder die Größe der gemieteten Location.

Sobald zusätzlich Werbung geschaltet, Eintritt verlangt oder der Zugang für Personen ohne persönliche Beziehung zum Gastgeber geöffnet wird, kann aus einer privaten schnell eine öffentliche Veranstaltung werden, mit entsprechender Gebührenpflicht.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Ihre Veranstaltung mit Musik bei der GEMA anmelden, GEMA,

Einsatz von Sprachmodellen

Künstliche Intelligenz hat bei diesem Angebot mitgearbeitet. Sie hat die Sätze formuliert, die auf jeder DJ-Seite in mehreren Fassungen wiederkehren, sie hat die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, dafür Quellen gesucht und alle Beitragsbilder der Ratgeber erzeugt. Diese Bilder sind an der Bildunterschrift erkennbar. Welche Fassung eine Seite zeigt, legt ein festes Rechenverfahren fest, nicht eine KI beim Aufruf der Seite. Die Adressen aus OpenStreetMap holt und bereinigt ein Programm ohne KI. Die Angaben zu den DJs haben wir nicht vor Ort geprüft.

Korrekturweg

Fehler und Löschwünsche nehmen wir über das Kontaktformular entgegen. Wir prüfen die Meldung, korrigieren belegte Fehler und vermerken den neuen Stand auf der betroffenen Seite.

Stand dieser Angaben: 12. September 2026.