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Glossar

Öffentliche Veranstaltung (GEMA-Kriterium)

Eine Veranstaltung gilt im Sinn des GEMA-Regelwerks als öffentlich, wenn sie über Flyer, Plakate, Online-Werbung oder Eintrittskarten beworben wird oder Gästen ohne persönliche Beziehung zum Veranstalter offensteht. Für öffentliche Veranstaltungen mit Musik ist unabhängig von DJ oder Live-Musik eine GEMA-Lizenz erforderlich.

Begriff
Öffentliche Veranstaltung (GEMA-Kriterium)
Stand
12. September 2026

Was dahinter steckt

Auch eine als privat geplante Feier kann durch Details öffentlich werden, etwa eine sehr breite, teils unpersönliche Gästeliste oder eine geschäftsmäßige Organisation der Feier. Die Grenze ist im Einzelfall nicht immer eindeutig.

Bei einer öffentlichen Veranstaltung trägt der Veranstalter die Pflicht zur GEMA-Anmeldung, nicht automatisch der gebuchte DJ. Wer als DJ öffentlich auftritt und dafür eigene Vervielfältigungen der Musik nutzt, etwa selbst gebrannte oder heruntergeladene Aufnahmen, kann darüber hinaus selbst gebührenpflichtig werden.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Ihre Veranstaltung mit Musik bei der GEMA anmelden, GEMA,

Einsatz von Sprachmodellen

Künstliche Intelligenz hat bei diesem Angebot mitgearbeitet. Sie hat die Sätze formuliert, die auf jeder DJ-Seite in mehreren Fassungen wiederkehren, sie hat die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, dafür Quellen gesucht und alle Beitragsbilder der Ratgeber erzeugt. Diese Bilder sind an der Bildunterschrift erkennbar. Welche Fassung eine Seite zeigt, legt ein festes Rechenverfahren fest, nicht eine KI beim Aufruf der Seite. Die Adressen aus OpenStreetMap holt und bereinigt ein Programm ohne KI. Die Angaben zu den DJs haben wir nicht vor Ort geprüft.

Korrekturweg

Fehler und Löschwünsche nehmen wir über das Kontaktformular entgegen. Wir prüfen die Meldung, korrigieren belegte Fehler und vermerken den neuen Stand auf der betroffenen Seite.

Stand dieser Angaben: 12. September 2026.