Warum eine private Hochzeit keine GEMA-Gebühr auslöst
Die GEMA verlangt Geld dafür, dass Musik öffentlich läuft, nicht einfach dafür, dass sie läuft. Das Gesetz sagt dazu im Kern: Musik ist öffentlich, wenn sie für mehrere Menschen gedacht ist, die weder mit dem Gastgeber noch untereinander persönlich verbunden sind. Entscheidend ist also, ob sich die Gäste persönlich kennen, nicht wie viele es sind.
Eine Hochzeitsgesellschaft erfüllt das in aller Regel. Die Gäste sind Familie, Freunde, Kolleginnen und Nachbarn des Brautpaars, jeder ist namentlich eingeladen, niemand kommt einfach von der Straße herein. Die GEMA selbst schreibt dazu, dass Sie für Musik auf einer privaten Party keine Gebühren zahlen müssen. Eine private Hochzeit müssen Sie deshalb nicht anmelden und auch nicht nachträglich melden.
Vorsicht ist nur an einer Stelle geboten. Bewirbt die Location Ihre Feier in ihrem eigenen Veranstaltungskalender, ändert sich die Einordnung für diesen Teil. Das gilt auch, wenn Sie einen Teil des Abends für alle Hausgäste öffnen oder einen öffentlichen Sektempfang im Biergarten anschließen. Dann ist nicht mehr die Hochzeit gemeint, sondern eine Veranstaltung mit offenem Zutritt, und für die gelten andere Regeln.
Woran die GEMA eine öffentliche Veranstaltung erkennt
Die GEMA zieht die Grenze an bestimmten Merkmalen. Öffentlich sind Veranstaltungen in der Regel dann, wenn auch Menschen kommen können, die keine persönliche Beziehung zum Gastgeber haben. Flyer, Plakate, Online-Werbung oder Eintrittskarten sprechen deshalb für eine öffentliche Veranstaltung, persönliche Einladungen deuten auf eine private Feier hin. Die Zahl der Gäste allein entscheidet nichts.
Diese sechs Merkmale sprechen für eine öffentliche Veranstaltung:
- Die Feier wird beworben, über Plakate, Aushänge, einen Veranstaltungskalender oder einen öffentlichen Beitrag in einem sozialen Netzwerk.
- Es gibt Eintrittskarten oder einen Kostenbeitrag an der Tür, auch wenn er nur die Getränke decken soll.
- Der Zutritt ist nicht auf einen namentlich eingeladenen Kreis beschränkt, Gäste dürfen also weitere Gäste mitbringen.
- Die Veranstaltung findet in einem Betrieb statt, der parallel im Regelbetrieb geöffnet ist, etwa im offenen Teil eines Lokals.
- Ein Unternehmen lädt Kundschaft oder Geschäftspartner ein, die es nur beruflich kennt.
- Ein Verein feiert mit seinen Mitgliedern, ohne dass die Mitglieder untereinander persönlich verbunden sind.
Ist der Zutritt auf Personen beschränkt, die Sie persönlich eingeladen haben?
Wird für die Feier geworben oder Eintritt oder ein Kostenbeitrag verlangt?
Ja, melden Sie die Veranstaltung an. Werbung und Eintrittsgeld sind nach den Kriterien der GEMA Merkmale einer öffentlichen Veranstaltung, auch wenn die Einladung persönlich war.
Nein. Eine geschlossene Feier im persönlich eingeladenen Kreis gilt nicht als öffentlich. Für eine private Hochzeit brauchen Sie keine Lizenz.
Lädt ein Unternehmen, ein Verein oder eine Einrichtung ein, oder kann jeder kommen?
Ja, melden Sie die Veranstaltung vor dem Termin im GEMA-Onlineportal an. Bei Musik vom Tonträger gilt der Tarif M-V, bei Livemusik der Tarif U-V.
Klären Sie den Zuschnitt, bevor Sie feiern. Entscheidend ist nicht der Anlass, sondern ob Menschen kommen können, die mit Ihnen und den anderen Gästen nicht persönlich verbunden sind. Im Zweifel melden Sie an, denn eine Anmeldung zu viel kostet weniger als eine Nachforderung.
Was der Tarif M-V je Veranstaltung kostet
Für eine öffentliche Veranstaltung mit Musik vom Tonträger gilt der Tarif M-V der GEMA, Stand 1. April 2026. Für einen Raum bis 100 Quadratmeter kostet die Musik mindestens 30,40 Euro netto, für einen Raum bis 500 Quadratmeter 152,00 Euro netto. Je weitere 100 Quadratmeter kommen weitere 30,40 Euro netto hinzu. Kommt Eintritt hinzu, steigt der Betrag im kleinsten Raum um 8,70 Euro je weitere 0,85 Euro Eintritt. Netto heißt: ohne Umsatzsteuer, die derzeit 7 Prozent beträgt.
| Größe des Raumes | Betrag ohne Eintritt oder bis 1,69 Euro Eintritt | Aufschlag je weitere 0,85 Euro Eintritt |
|---|---|---|
| bis 100 qm | 30,40 Euro | 8,70 Euro |
| bis 200 qm | 60,80 Euro | 17,40 Euro |
| bis 300 qm | 91,20 Euro | 26,10 Euro |
| bis 400 qm | 121,60 Euro | 34,80 Euro |
| bis 500 qm | 152,00 Euro | 43,50 Euro |
| je weitere 100 qm | 30,40 Euro | 8,70 Euro |
Der Raum wird von Wand zu Wand gemessen, Emporen und Balkone zählen mit. Bei einer Feier im Freien mit Eintritt dürfen Sie stattdessen die Besucherzahl ansetzen, wobei anderthalb Besucher einem Quadratmeter entsprechen. Dafür müssen Sie der GEMA die Besucherzahl mit Nachweis innerhalb von sechs Wochen nach der Feier mitteilen. Maßgeblich ist außerdem das höchste Eintrittsgeld ohne Umsatzsteuer.
Zwei Aufschläge kommen regelmäßig hinzu. Der erste betrifft die Dauer: Die Beträge der Tabelle gelten für Musik bis zu acht Stunden. Dauert sie länger, steigen die Kosten je weitere zwei Stunden um 25 Prozent des Grundbetrags. Pausen über 15 Minuten werden abgezogen. Der zweite betrifft Werbung und Sponsoring: Hat der Veranstalter dadurch geldwerte Vorteile, erhebt die GEMA darauf einen Zuschlag von 10 Prozent.
Neben der GEMA gibt es noch die GVL, die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten. Sie vertritt nicht die Komponisten, sondern die Musiker und die Firmen, die die Aufnahmen produziert haben. Für das Abspielen von Musik von einem Tonträger verlangt sie zusätzlich 20 Prozent der jeweiligen GEMA-Gebühr, bei Videos und in Diskotheken 26 Prozent. Die GEMA zieht diesen Anteil gleich mit ein, eine zweite Rechnung bekommen Sie nicht.
Spielt statt eines DJs eine Band, gilt nicht der Tarif M-V, sondern der Tarif U-V für Livemusik. Die Beträge sind identisch und beginnen ebenfalls bei 30,40 Euro netto für einen Raum bis 100 Quadratmeter. Der praktische Unterschied liegt nicht im Preis, sondern darin, dass Sie nach der Feier eine Liste der gespielten Titel einreichen müssen, die sogenannte Setlist.
Was Firmenfeiern ohne Eintritt an die GEMA zahlen
Firmenjubiläen, Empfänge und Produktvorstellungen sind der häufigste Fall, in dem eine Feier öffentlich ist und trotzdem niemand Eintritt zahlt. Für diesen Fall gibt es eine eigene Rechnung. Statt des Eintrittsgelds zählt, was das Unternehmen insgesamt netto für die Musik ausgibt, geteilt durch die Zahl der Gäste. Dazu zählen das Honorar des DJs oder der Band, Bühne, Technik und Moderation.
Auch die Raumgröße wird in diesem Fall nicht gemessen, sondern aus der Gästezahl abgeleitet. Für je 150 Gäste rechnet die GEMA mit 100 Quadratmetern. So steht der Preis fest, ohne dass jemand den Saal ausmisst.
- Addieren Sie alle Netto-Ausgaben für die Musik: Honorar des DJs, Miete für Ton- und Lichttechnik, Bühne, Moderation.
- Zählen Sie die geladenen Gäste, nicht die Plätze im Saal.
- Teilen Sie die Ausgaben durch die Gästezahl. Das Ergebnis ersetzt das Eintrittsgeld.
- Leiten Sie die Raumgröße ab: je 150 Gäste 100 Quadratmeter Veranstaltungsfläche.
- Lesen Sie mit beiden Werten den passenden Betrag aus der Tabelle oben ab. Der Mindestbetrag der jeweiligen Raumgröße ist die Untergrenze.
- Prüfen Sie die Aufschläge: mehr als acht Stunden Musik, Sponsoringeinnahmen. Melden Sie die Veranstaltung vor dem Termin an.
Ein Beispiel macht das greifbar. Ein Unternehmen lädt 150 Gäste zum Jubiläum ein, der DJ kostet 1.500 Euro netto, die Tontechnik 300 Euro netto. Zusammen sind das 1.800 Euro, geteilt durch 150 Gäste macht das 12,00 Euro je Gast. Die Raumgröße wird mit 100 Quadratmetern angesetzt, und unter 30,40 Euro netto fällt die Gebühr dabei nicht. Rechnen Sie das genaue Ergebnis vor Ihrer Zusage im Preisrechner des GEMA-Onlineportals nach, statt es nur zu schätzen.
Eine feste Anmeldefrist gibt es für den Regelfall nicht, wichtig ist nur, dass Sie vor der Veranstaltung anmelden. Nur für reine Konzerte mit Kartenverkauf gilt eine Frist von 21 Arbeitstagen, bei Verspätung entfallen dort die Nachlässe. Wer früh anmeldet, kennt den Preis schon bei der Planung und nicht erst danach.
Welche Nachlässe es gibt und wann sie entfallen
Der Tarif M-V kennt zwei Arten von Nachlässen. Die erste hängt an der Zahl der Veranstaltungen im Jahr und setzt einen Jahresvertrag mit pauschaler Zahlung voraus. Die zweite hängt am Zweck der Veranstaltung. Beide haben Bedingungen, die man leicht überliest.
Die Nachlässe liegen zwischen 10 und 25 Prozent, je nachdem, wie oft im Jahr gefeiert wird und wozu die Feier dient. Wer in Halbjahres- oder Vierteljahresraten zahlt, zahlt dagegen 2,5 oder 5 Prozent mehr.
| Fall | Wirkung | Bedingung |
|---|---|---|
| Jahresvertrag bis 10 Veranstaltungen | kein Nachlass | Vertrag für ein Kalenderjahr |
| Jahresvertrag ab der 11. Veranstaltung | 10 Prozent Nachlass ab der 1. Veranstaltung | jährliche Vorauszahlung, fristgerechte Meldung über das Onlineportal |
| Jahresvertrag ab der 31. Veranstaltung | 14,5 Prozent Nachlass ab der 1. Veranstaltung | zusätzlich: alle Veranstaltungen im selben Veranstaltungsbetrieb |
| Feier mit religiösem, kulturellem oder sozialem Zweck | 15 Prozent Nachlass | nachweislich keine wirtschaftlichen Ziele |
| Wohltätigkeitsveranstaltung | 10 Prozent Nachlass | ganzer Reinertrag für wohltätige Zwecke, alle Künstler verzichten auf ihre Gage, Nachweise binnen 6 Wochen |
| Versammlungen und Kundgebungen | 25 Prozent Nachlass | keine Kombination mit den anderen Sondernachlässen |
| Zahlung alle 6 Monate | Kosten steigen um 2,5 Prozent | gilt im Jahresvertrag |
| Zahlung alle 3 Monate | Kosten steigen um 5 Prozent | gilt im Jahresvertrag |
Für ein Brautpaar sind diese Nachlässe ohne Bedeutung, weil eine einzelne private Feier gar nicht lizenzpflichtig ist. Wichtig werden sie für Locations, Vereine und Betriebe, die regelmäßig feiern lassen. Dort lohnt der Blick auf die Bedingung hinter dem Prozentsatz. Der Nachlass im Jahresvertrag setzt die fristgerechte Meldung über das Onlineportal voraus, und mehr als 10 Prozent gibt es nur, wenn alle Veranstaltungen im selben Veranstaltungsbetrieb stattfinden.
Daneben gibt es einen Nachlass für Mitglieder von Organisationen, mit denen die GEMA einen Rahmenvertrag geschlossen hat. Der Tarif nennt dafür keinen Prozentsatz, sondern verweist auf diese Vereinbarungen. Wie hoch der Nachlass ausfällt, erfahren Sie deshalb nur bei dem Verband, dessen Mitglied Sie sind.
Was der DJ selbst an die GEMA zahlt
Es gibt noch eine zweite Zahlung an die GEMA, und die betrifft nicht Sie, sondern den DJ. Wer Musik auf einen Laptop oder eine Festplatte kopiert, um sie später öffentlich abzuspielen, kopiert damit geschützte Musikwerke. Das Gesetz erlaubt solche Kopien zwar für den rein privaten Gebrauch, aber nicht, wenn damit Geld verdient wird. Genau das trifft auf einen berufsmäßig auflegenden DJ zu.
Dafür gibt es einen eigenen Kostensatz für DJs, den Tarif VR-Ö, Stand 1. Januar 2026. Er beträgt 0,18 Euro je Musiktitel und Kopie, bei einer einmaligen Lizenz mindestens 16,53 Euro. Wer einen Jahresvertrag über mindestens 500 Kopien abschließt, zahlt 69,76 Euro je angefangene 500 Kopien im Jahr. Alle Beträge sind netto, dazu kommen derzeit 7 Prozent Umsatzsteuer.
Für Sie als Auftraggeber hat das eine praktische Folge. Fragen Sie im Vorgespräch mit dem DJ, ob er seine Musikkopien lizenziert hat. Ein Anbieter, der diese Frage versteht und klar beantwortet, arbeitet mit sauberen Rechten. Wer sie abtut, nimmt ein Risiko in Kauf, das im Ernstfall zu einer Unterlassungsforderung und zu Schadensersatz führen kann.
Einordnung klären
Prüfen Sie anhand von Werbung, Eintritt und Zutritt, ob die Feier öffentlich ist. Zuständig: Sie als Veranstalter, vor der ersten Zusage an Gäste.
Tarif bestimmen
Musik vom Tonträger führt zu M-V, Livemusik zu U-V, ein Konzert mit Kartenverkauf zu U-K. Zuständig: Sie, mithilfe der Stichwortsuche im Preisrechner.
Preis berechnen und anmelden
Raumgröße oder Gästezahl, höchstes Eintrittsgeld ohne Umsatzsteuer und Dauer eingeben, dann im Onlineportal anmelden. Zuständig: Sie, vor dem Veranstaltungstag.
Bei Livemusik die Setlist einreichen
Die GEMA braucht spätestens sechs Wochen nach der Veranstaltung die Liste der gespielten Titel. Zuständig: Sie als Veranstalter, das Einreichen kann an die Band delegiert werden.
Rechnung prüfen
Vergleichen Sie Raumgröße, Dauer, Eintrittsgeld und Nachlässe mit Ihren Angaben. Zuständig: Sie, nach Erhalt der Rechnung.
Häufige Fragen
Muss ich für meine Hochzeit GEMA-Gebühren zahlen?
Nein, für eine private Hochzeit mit persönlich eingeladenen Gästen fallen keine GEMA-Gebühren an. Entscheidend ist, dass sich die Gäste persönlich kennen und niemand von außen dazukommen kann. Die GEMA selbst stellt dafür auf persönliche Einladungen ab. Eine Anmeldung ist nicht nötig.
Ab wann gilt eine Feier als öffentliche Veranstaltung?
Eine Feier gilt als öffentliche Veranstaltung, sobald auch Menschen kommen können, die keine persönliche Beziehung zum Gastgeber haben. Flyer, Plakate, Online-Werbung und Eintrittskarten sprechen dafür, persönliche Einladungen dagegen. Die Gästezahl allein entscheidet nicht: Eine Feier mit 200 persönlich eingeladenen Gästen bleibt privat, ein beworbener Abend mit 30 Gästen nicht.
Was kostet die GEMA für eine Veranstaltung mit DJ?
Für eine öffentliche Veranstaltung mit Musik vom Tonträger kostet die GEMA ab 30,40 Euro netto je Veranstaltung, bei einem Raum bis 100 Quadratmeter ohne Eintritt. Bis 200 Quadratmeter sind es 60,80 Euro, bis 500 Quadratmeter 152,00 Euro. Dauert die Musik länger als acht Stunden, kommen je weitere zwei Stunden 25 Prozent des Grundbetrags hinzu.
Zahlt der DJ oder das Brautpaar die GEMA?
Für die Anmeldung und die Gebühr einer öffentlichen Veranstaltung ist zuständig, wer die Feier organisiert, also meist Sie als Gastgeber und nach Angaben der GEMA normalerweise nicht der DJ. Getrennt davon zahlt der DJ selbst für seine Musikkopien 0,18 Euro je Titel und Kopie. Diese beiden Zahlungen betreffen unterschiedliche Rechte und ersetzen einander nicht.
Muss ich nach einer Veranstaltung eine Setlist einreichen?
Eine Setlist, also die Liste der gespielten Titel, ist nur bei Livemusik einzureichen, spätestens sechs Wochen nach der Veranstaltung. Für Musik vom Tonträger entfällt diese Pflicht, ein reines DJ-Set braucht also keine Titelliste. Fehlt die Setlist bei einer Veranstaltung mit Livemusik trotzdem, verlangt die GEMA 10 Prozent der Gebühr zusätzlich.
Wie lange vorher muss eine Veranstaltung bei der GEMA angemeldet werden?
Eine feste Frist gibt es für den Regelfall nicht. Die GEMA verlangt nur, dass die Anmeldung vor der Veranstaltung erfolgt, und empfiehlt, so früh wie möglich anzumelden. Nur für reine Konzerte mit Kartenverkauf gilt eine Frist von 21 Arbeitstagen, und bei Verspätung entfallen dort die Nachlässe.
