Wann Sie die Gage kürzen dürfen
Der DJ hat falsche Musik gespielt, zu spät angefangen oder die Tanzfläche leer gespielt, und jetzt liegt die Rechnung auf dem Tisch. Ob Sie sie kürzen dürfen, hängt an zwei Dingen: an Ihrem Vertrag und daran, was Sie beweisen können.
Im Gesetz heißt die Kürzung Minderung. Sie erklären dem DJ, dass Sie weniger zahlen, weil seine Leistung schlechter war als vereinbart. Haben Sie schon alles bezahlt, muss er den Mehrbetrag zurückzahlen. Voraussetzung ist ein Mangel: Die Leistung weicht von dem ab, was Sie mit dem DJ ausgemacht haben.
Das Gesetz kennt zwei Arten von Verträgen für bezahlte Arbeit. Beim Werkvertrag schuldet der DJ ein Ergebnis, nämlich einen Abend, der zu Ihren Absprachen passt. Beim Dienstvertrag schuldet er nur seine Zeit und sein Bemühen, egal wie der Abend läuft. Nur beim Werkvertrag sieht das Gesetz eine Kürzung vor.
Welche Art Ihr DJ-Vertrag ist, hat für DJs kein höchstes Gericht entschieden. Uns ist keine Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu einem DJ-Vertrag bekannt. Das Amtsgericht Rheine behandelte im September 2022 einen Hochzeits-DJ als Werkvertrag, weil er die Musik frei gestalten durfte, aber innerhalb eines Rahmens, den das Paar vorgegeben hatte. Das Landgericht Köln ordnete im Januar 2022 einen DJ-Vertrag als Dienstvertrag ein, allerdings in einem Streit um eine wegen Corona abgesagte Feier. Einen Fingerzeig gibt der Bundesgerichtshof: Er beurteilte im April 2023 den Vertrag mit einer Hochzeitsfotografin nach dem Recht des Werkvertrags.
Wer sich nicht auf ein Urteil verlassen will, schreibt Wunschliste, Tabus und Uhrzeiten in den Vertrag. Das hilft bei beiden Vertragsarten. Die Folgen der Vertragsart für eine Absage durch den DJ oder durch Sie sind ein eigenes Thema.
| Frage | Der DJ schuldet ein Ergebnis | Der DJ schuldet nur seine Zeit |
|---|---|---|
| Darf ich die Gage kürzen? | Ja, indem Sie dem DJ die Kürzung erklären | Nein, das Gesetz sieht dort keine Kürzung vor |
| Darf der DJ nachbessern? | Ja, bei einem Abend aber nur während der Feier | Nein, das Gesetz kennt dort keine Nachbesserung |
| Kann ich Schadensersatz verlangen? | Ja, wenn Ihnen ein Schaden entstanden ist, den der DJ zu verantworten hat | Ja, wenn der DJ seine Pflichten verletzt hat und Ihnen dadurch ein Schaden entstanden ist |
Diese Mängel hat ein Gericht anerkannt
Der Fall aus Rheine zeigt, wie ein Gericht denkt. Ein Paar hatte für den 27. August 2021 einen erfahrenen Hochzeits-DJ mit Moderation gebucht, samt Musikwunschkarten für die Gäste und einer Wunschliste des Brautpaars. Das Paar zahlte nicht die ganze Rechnung, und der DJ klagte den Rest ein.
Das Gericht hörte Zeugen und erkannte zwei Mängel an. Erstens fanden Musikwünsche der Gäste keine Berücksichtigung. Zeugen berichteten glaubhaft, Gäste hätten sich über einseitige, wenig abwechslungsreiche Musik beschwert. Der DJ hatte erklärt, die gewünschten Titel nicht dabeizuhaben. Das Gericht hielt dagegen: Von einem erfahrenen Hochzeits-DJ sei zu erwarten, dass er ein großes Repertoire mitbringt. Fehlt ein Titel, kann er ähnliche Titel aus demselben Genre spielen.
Zweitens öffnete nicht das Brautpaar das Buffet, sondern ein anderer Tisch. Das geschah auf den Hinweis eines Mitarbeiters des DJs und ohne Rückfrage bei der Braut. Den Ablauf hatte das Paar anders abgesprochen.
| Vorwurf gegen den DJ | Ergebnis | Begründung des Gerichts |
|---|---|---|
| Musikwünsche der Gäste übergangen | Anerkannt | Wunschkarten und Wunschliste waren vereinbart, Zeugen bestätigten die Beschwerden der Gäste |
| Buffet von einem anderen Tisch eröffnet | Anerkannt | Der Ablauf war anders abgesprochen, eine Rückfrage bei der Braut fehlte |
| Redner am Reden gehindert | Nicht anerkannt | Das Gericht sah den Vorwurf nicht bestätigt |
| Absprache zu Familienangehörigen auf der Tanzfläche nicht befolgt | Nicht anerkannt | Es war kein gravierender Verstoß |
| Musik draußen zu laut | Nicht anerkannt | Ein vorübergehendes Überschreiten der zulässigen Lautstärke ist keine relevante Schlechtleistung |
| Ambientebeleuchtung verändert | Nicht anerkannt | Das Paar hätte den DJ vor Ort auffordern müssen, das zu lassen |
| Brautstraußwerfen nicht moderiert | Offen gelassen | Das Paar hätte den DJ während der Feier darauf ansprechen müssen |
Das Gericht kürzte deshalb das DJ-Honorar um 30 Prozent. Eine Rechenformel nannte es nicht, es hielt die Kürzung nach der Schwere der beiden Mängel für angemessen. Das Urteil eines Amtsgerichts bindet kein anderes Gericht. Es zeigt aber, worauf es ankommt: auf konkrete Abweichungen von Absprachen und nicht auf den allgemeinen Eindruck des Abends.
Wer beweisen muss, dass der DJ schlecht war
Wer etwas behauptet, muss es im Streitfall belegen können. Bei Werkverträgen gilt dazu eine Regel, die der Bundesgerichtshof 1996 bestätigt hat. Sie hängt an der Abnahme, also an dem Moment, in dem Sie erklären, dass die Leistung in Ordnung ist. Vor der Abnahme genügt es, den Mangel genau zu beschreiben. Dann muss der DJ beweisen, dass seine Arbeit einwandfrei war. Nach einer Abnahme ohne Vorbehalt dreht sich das um, und Sie müssen den Mangel beweisen.
Bei einem Auftritt gibt es keinen Moment, in dem jemand die Leistung förmlich abnimmt. Wann bei einem Hochzeitsabend eine Abnahme vorliegt, ist nicht geklärt. Im Fall aus Rheine spielte sie keine Rolle, das Gericht hörte Zeugen und entschied nach deren Aussagen. Rechnen Sie deshalb damit, dass Sie Ihre Vorwürfe belegen müssen.
Wer einen Mangel kennt und die Leistung trotzdem ohne Widerspruch annimmt, kann seine Rechte verlieren. Sagen Sie deshalb spätestens am Ende des Abends oder in einer Mail am nächsten Tag, dass Sie sich Ansprüche vorbehalten.
In Rheine reichten Zeugen aus. Ein Zeuge berichtete, was Gäste ihm über die Musik gesagt hatten, und das Gericht hielt seine Aussagen für nachvollziehbar und glaubhaft. Der Vorwurf, der DJ habe einen Redner am Reden gehindert, blieb dagegen unbewiesen. Diese Dinge helfen als Beleg.
- Der Vertrag oder das Angebot mit Uhrzeiten, Leistungsumfang und Musikvorgaben.
- Ihre Wunschliste und Ihre Tabuliste, mit dem Datum, an dem der DJ sie bekommen hat.
- Mails und Nachrichten mit dem DJ, auch die vom Abend selbst.
- Zeugen, am besten mit einer kurzen schriftlichen Aufzeichnung aus der Erinnerung in den Tagen nach der Feier.
- Fotos und Videos mit Zeitstempel, zum Beispiel vom Beginn der Musik.
- Eigene Notizen mit Uhrzeit: wann der DJ anfing, was er spielte, was Sie ihm sagten und was er antwortete.
Was bei spätem Start und falscher Musik gilt
Falsche Musik ist ein Mangel, wenn sie abgesprochen war
Gespielt wurde, was auf der Tabuliste stand, oder es fehlte, was Sie sich gewünscht hatten: Das ist der klarste Fall, denn so lag er in Rheine. Ausschlaggebend ist, was Sie vereinbart haben. Ohne jede Absprache bleibt nur der Maßstab, den das Gericht anlegte. Ein erfahrener Hochzeits-DJ bringt ein breites Repertoire mit und weicht bei einem fehlenden Titel auf ähnliche aus.
Ein später Start kann die Gage mindern
War im Vertrag eine Uhrzeit für den Beginn vereinbart, ist ein verspäteter Start eine Abweichung, denn Ihnen fehlt bezahlte Spielzeit. Eine veröffentlichte Entscheidung dazu haben wir nicht gefunden. Das Gesetz nennt als Maßstab den Wert der Leistung: Die Gage sinkt in dem Verhältnis, in dem die Leistung weniger wert war, und im Streitfall schätzt das Gericht diesen Anteil. Nach unserer Einschätzung lässt sich eine Kürzung besser begründen, je mehr Spielzeit fehlte und je weniger der DJ sie am Ende ausgleicht. Klären Sie zuerst, woran es lag. Stand der Saal noch nicht offen, trägt der DJ keine Schuld.
Eine leere Tanzfläche allein reicht selten
Eine leere Tanzfläche hat viele Gründe, etwa die Gäste, die Essenszeiten oder die Location. Das Urteil aus Rheine gibt dem DJ freien Gestaltungsspielraum innerhalb Ihrer Vorgaben. Eine Stimmung schuldet er nach dieser Logik nicht. Deshalb lässt sich eine leere Tanzfläche allein schwer belegen. Sie kann aber ein Baustein sein, wenn konkrete Abweichungen dazukommen: ignorierte Wünsche, eine eintönige Auswahl, ein DJ, der auf Hinweise nicht reagiert. In Rheine sagten Zeugen, die Musik sei einseitig und wenig abwechslungsreich gewesen.
So kürzen Sie die Gage in 6 Schritten
Die Reihenfolge zählt, weil sich manche Rechte verlieren, wenn Sie zu lange schweigen. Das Gesetz sieht zuerst die Nachbesserung vor. Bei einem Abend geht das nur während der Feier, und deshalb beginnt der Ablauf dort.
Am Abend selbst ansprechen
Bitten Sie eine feste Person, etwa den Trauzeugen, den DJ sofort auf das Problem anzusprechen, und notieren Sie Uhrzeit und Antwort. Das Gericht in Rheine hielt dem Paar vor, den DJ nicht schon während der Feier angehalten zu haben. Zuständig: Sie oder eine Vertrauensperson, während der Feier.
Belege sichern
Notizen, Fotos, Videos, Nachrichten und die Namen von Gästen, die es mitbekommen haben. Zuständig: Sie, noch am selben Abend.
Vorbehalt erklären
Sagen Sie dem DJ am Ende des Abends oder in einer Mail am nächsten Tag, dass Sie die Leistung nicht als vertragsgemäß ansehen und sich Ansprüche vorbehalten. Zuständig: Sie, spätestens am Tag danach.
Mängel schriftlich schildern
Schreiben Sie dem DJ, was vereinbart war, was er stattdessen getan hat und womit Sie das belegen. Zuständig: Sie, in den Tagen nach der Feier.
Kürzung beziffern
Nennen Sie einen Betrag oder Prozentsatz und beziehen Sie ihn nur auf die betroffene Leistung, nicht auf die ganze Rechnung. Zahlen Sie den unstrittigen Rest. Zuständig: Sie, vor der Restzahlung.
Einigung suchen oder sich beraten lassen
Holen Sie sich bei größeren Beträgen Rat, bevor ein Gericht entscheidet. Ein Gericht schätzt die Höhe der Kürzung, und Sie tragen einen Teil der Kosten, wenn Sie nur teilweise gewinnen. Zuständig: Sie.
Wie hoch die Kürzung ausfallen kann
Eine feste Prozentzahl für Mängel gibt es nicht. Im Fall aus Rheine berechnete der DJ für acht Stunden 530 Euro und für Folgestunden 65 Euro, mit Umsatzsteuer zusammen 708,05 Euro. Das Gericht kürzte diesen Betrag um 30 Prozent, also um rund 212 Euro, und sprach dem DJ noch 596,79 Euro zu. Das Paar trug trotzdem 74 Prozent der Prozesskosten.
| Posten | Betrag |
|---|---|
| DJ-Honorar für acht Stunden | 530 Euro |
| Folgestunden | 65 Euro |
| Honorar zusammen, mit Umsatzsteuer | 708,05 Euro |
| Kürzung durch das Gericht | 30 Prozent, rund 212 Euro |
| Dem DJ zugesprochener Restbetrag | 596,79 Euro zuzüglich Zinsen |
| Anteil des Paars an den Prozesskosten | 74 Prozent |
Rechnen Sie nicht mit 30 Prozent als festem Wert. Er gilt für diesen Fall mit zwei anerkannten Mängeln, und ein anderes Gericht kann bei anderen Mängeln anders schätzen. Die Kürzung bezog sich außerdem nur auf das DJ-Honorar und nicht auf die übrigen Teile der Rechnung. Dass das Paar trotz teilweisem Erfolg den größten Teil der Prozesskosten trug, zeigt das Risiko: Wer zu viel kürzt, zahlt am Ende mit.
Häufige Fragen
Darf ich die Gage kürzen, wenn der Hochzeits-DJ falsche Musik gespielt hat?
Ja, wenn der Hochzeits-DJ von dem abgewichen ist, was Sie vereinbart haben, zum Beispiel von Ihrer Wunschliste oder Tabuliste. Das Amtsgericht Rheine kürzte 2022 das Honorar eines Hochzeits-DJs um 30 Prozent, weil er Musikwünsche der Gäste übergangen hatte. Ob Ihr Vertrag eine Kürzung erlaubt, hängt davon ab, ob der DJ ein Ergebnis schuldet oder nur seine Zeit.
Kann ich die DJ-Gage kürzen, weil die Tanzfläche leer war?
Eine leere Tanzfläche allein reicht selten, um die Gage eines DJs zu kürzen. Der DJ darf innerhalb Ihrer Vorgaben frei gestalten und schuldet keine Stimmung. Belegen lassen sich nur konkrete Abweichungen wie ignorierte Wünsche oder eine eintönige Auswahl, zusammen mit Zeugen oder Nachrichten.
Muss ich als Brautpaar beweisen, dass der DJ schlecht war?
Ja, als Brautpaar sollten Sie damit rechnen, den Mangel selbst beweisen zu müssen. Vor einer Abnahme muss zwar der DJ beweisen, dass seine Arbeit in Ordnung war, sobald Sie den Mangel genau beschreiben. Bei einem Auftritt ist aber nicht geklärt, wann es eine Abnahme gibt. Sichern Sie deshalb Belege wie Zeugen, Nachrichten, Fotos und Notizen mit Uhrzeit.
Muss ich den DJ schon während der Feier auf Fehler hinweisen?
Ja, Sie sollten den DJ schon während der Feier auf Fehler hinweisen. Das Amtsgericht Rheine hielt dem Brautpaar vor, den DJ nicht schon während der Feier auf Lichtstimmung und Brautstraußwerfen angesprochen zu haben. Bei einem Abend ist die Feier die einzige Gelegenheit zur Nachbesserung. Notieren Sie Uhrzeit und Antwort des DJs.
Wie viel darf ich bei einem schlechten DJ von der Gage abziehen?
Eine feste Prozentzahl gibt es nicht. Das Gesetz senkt die Gage in dem Verhältnis, in dem die Leistung weniger wert war, und im Streitfall schätzt das Gericht diesen Anteil. Im Fall aus Rheine waren es 30 Prozent des DJ-Honorars von 708,05 Euro bei zwei anerkannten Mängeln.
Kann ich die Gage kürzen, wenn der DJ nur seine Zeit schuldet?
Nein, bei einem Vertrag, in dem der DJ nur seine Zeit und sein Bemühen schuldet, sieht das Gesetz keine Kürzung vor. Es bleibt der Schadensersatz, wenn der DJ seine Pflichten verletzt hat und Ihnen ein Schaden entstanden ist. Schreiben Sie Wunschliste, Tabus und Uhrzeiten in den Vertrag, damit beide Vertragsarten für Sie gleich gut funktionieren.
