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Ratgeber

Muss die Firmenfeier mit DJ bei der GEMA angemeldet werden?

Veröffentlicht am

Ja, eine Firmenfeier mit DJ meldet das Unternehmen bei der GEMA an, auch wenn nur Beschäftigte kommen. Der Mindestbetrag liegt bei 30,40 Euro netto. Die Abgabe an die Künstlersozialkasse fällt bei einer reinen Mitarbeiterfeier in der Regel nicht an, bei einem Kundenevent mit Werbezweck können es 4,9 Prozent der Gage sein.

Mindestbetrag der GEMA für die Firmenfeier
30,40 Euro netto
GEMA, Vergütungssätze M-V, Abschnitt II.1, Stand 1. April 2026
Abgabesatz der Künstlersozialkasse 2026
4,9 Prozent der Gage
Künstlersozialkasse, Abgabesatz 2026, Stand 1. Januar 2026
Steuerfreier Betrag je Teilnehmer der Feier
110 Euro
§ 19 Einkommensteuergesetz, Betriebsveranstaltungen, Stand 26. September 2026
Veranstaltungsraum mit runden Tischen, kleiner Bühne, DJ-Pult und Leinwand
Runde Tische, eine kleine Bühne und eine Leinwand in einem Veranstaltungsraum. Bild: KI generiert.

Ist die Firmenfeier mit DJ öffentlich?

Für die GEMA ist Ihre Betriebsfeier öffentlich, auch wenn nur Kolleginnen und Kollegen kommen. Die GEMA nennt Weihnachtsfeiern, Sommerfeste, Firmenjubiläen und Kundenevents ausdrücklich als anmeldepflichtig. Viele Unternehmen halten interne Feiern für privat. Aus Sicht der GEMA stimmt das nicht.

Der Grund steht im Urheberrecht. Eine Musikwiedergabe ist öffentlich, wenn sie für mehrere Menschen bestimmt ist, die nicht persönlich miteinander oder mit dem Veranstalter verbunden sind. Die GEMA rechnet dazu die Familie und den engen Freundeskreis. Beschäftigte eines Unternehmens zählen für sie nicht dazu. Planen Sie deshalb mit der Anmeldung.

Wer meldet die Firmenfeier bei der GEMA an?

Das Unternehmen meldet an, nicht der DJ. Veranstalter ist, wer die Feier organisiert, und das ist der DJ normalerweise nicht. Wer im Vertrag etwas anderes regelt, sollte es ausdrücklich hinschreiben.

  1. Klären Sie, wer kommt: nur Beschäftigte oder auch Kundschaft. Beides ist für die GEMA öffentlich.
  2. Melden Sie die Feier im Onlineportal der GEMA an, bevor sie stattfindet.
  3. Geben Sie Gästezahl, Dauer und die Kosten für Musik, Technik und Moderation an.
  4. Prüfen Sie die Rechnung der GEMA gegen Ihre Angaben.

Eine feste Frist gibt es nicht. Die GEMA rät zu einer frühen Anmeldung, verlangt sie aber in jedem Fall vor der Feier. Wer nicht anmeldet, muss nachzahlen und trägt zusätzliche Kosten.

Der DJ zahlt außerdem selbst eine Gebühr für die Kopien seiner Musik auf Laptop oder USB-Stick, 0,18 Euro je Werk und Kopie. Das ist eine andere Zahlung und ersetzt Ihre Anmeldung nicht. Fragen Sie im Vorgespräch, ob er diese Lizenz hat. Mehr dazu steht im Ratgeber zur GEMA bei der Hochzeit.

Was die GEMA für die Firmenfeier mit DJ kostet

Bei einer Feier ohne Eintritt beginnt der GEMA-Tarif für Musik vom Tonträger bei 30,40 Euro netto für 150 Gäste. Er steigt bis auf 152,00 Euro netto bei 750 Gästen. Das sind Mindestbeträge. Wer länger als 8 Stunden Musik spielt, zahlt je weitere 2 Stunden 25 Prozent der Basisgebühr zusätzlich.

Mindestbetrag der GEMA in Euro netto nach Gästezahl, wenn kein Eintritt verlangt wird. Die GEMA nimmt je 150 Gäste einen Raum von 100 Quadratmetern an.
GästezahlAngenommene RaumgrößeMindestbetrag netto
150 Gäste100 Quadratmeter30,40 Euro
300 Gäste200 Quadratmeter60,80 Euro
450 Gäste300 Quadratmeter91,20 Euro
600 Gäste400 Quadratmeter121,60 Euro
750 Gäste500 Quadratmeter152,00 Euro

Ohne Eintrittsgeld rechnet die GEMA mit Ihren Kosten für die Musik. Alles, was Sie netto für DJ, Technik, Bühne und Moderation ausgeben, teilt sie durch die Gästezahl. Das Ergebnis ersetzt das Eintrittsgeld. Je teurer der DJ je Gast ist, desto höher fällt die Gebühr aus.

Ein Beispiel: Ein Unternehmen lädt 150 Gäste ein. Der DJ kostet 1.500 Euro netto, die Technik 300 Euro netto. Das sind 12,00 Euro je Gast bei einem angenommenen Raum von 100 Quadratmetern. Die Grundgebühr von 30,40 Euro deckt die ersten 1,69 Euro je Gast ab, für je weitere 0,85 Euro kommen 8,70 Euro dazu. Nach dieser eigenen Rechnung mit dem Tarif liegt die Gebühr bei etwa 135 bis 145 Euro netto, je nachdem, wie die GEMA angefangene Stufen zählt. Den genauen Betrag zeigt der Preisrechner im Onlineportal der GEMA.

Dazu kommen 20 Prozent für die Rechte der ausübenden Künstler und der Tonträgerhersteller, die die GEMA mit einzieht, sowie derzeit 7 Prozent Umsatzsteuer. Bringt die Feier Werbe- oder Sponsoringeinnahmen, schlägt die GEMA 10 Prozent auf.

Wann die Firmenfeier mit DJ eine Zusatzabgabe kostet

Neben der GEMA gibt es die Künstlersozialkasse. Sie versichert selbstständige Künstler, und Unternehmen zahlen dafür eine Abgabe zusätzlich zur Gage. 2026 sind das 4,9 Prozent. Bei einer Betriebsfeier fällt sie nur an, wenn mehrere Bedingungen zusammenkommen.

Muss Ihr Unternehmen die Abgabe für den DJ zahlen?

Kommen nur Beschäftigte, eventuell mit Partnerin oder Partner?

Ja

Nein, die Abgabe fällt in der Regel nicht an. Die Künstlersozialkasse behandelt Weihnachtsfeiern für Beschäftigte als intern.

Nein

Dient die Feier maßgeblich der Werbung, zum Beispiel als Kundenevent mit Gästen von außen?

Ja

Führt Ihr Unternehmen im Jahr mehr als 3 Veranstaltungen mit Künstlern durch?

Ja

Zahlen Sie im Jahr insgesamt mehr als 1.000 Euro an Künstler?

Ja

Ja, dann können 4,9 Prozent der Gage anfallen, sofern der DJ als Künstler gilt.

Nein

Nein, bis 1.000 Euro im Jahr fällt keine Abgabe an.

Nein

Nein, bei bis zu 3 Veranstaltungen im Jahr fällt für diese Feier keine Abgabe an.

Nein

Nein, ohne Werbezweck fällt die Abgabe in der Regel nicht an. Fragen Sie im Zweifel bei der Künstlersozialkasse nach.

Ob ein DJ überhaupt als Künstler gilt, hängt von seiner Arbeit ab und nicht von seiner Berufsbezeichnung. Nach der Rechtsprechung genügt es nicht, Musik auszuwählen und mit Ansagen abzuspielen. Künstlerisch wird die Arbeit erst, wenn der DJ Stücke mit technischen Hilfsmitteln zu neuen Klangbildern mischt, die den Rang einer eigenen Schöpfung haben. Die Künstlersozialkasse entscheidet das im Einzelfall.

Ein Beispiel: Zahlt Ihr Unternehmen für ein Kundenevent 2.000 Euro Gage an einen DJ, der als Künstler gilt, wären das 98 Euro Abgabe, wenn keine der Ausnahmen greift. Für die Weihnachtsfeier der Belegschaft entfällt sie.

Wie die DJ-Rechnung durch die Buchhaltung kommt

Die Rechnung des DJs geht an das Unternehmen, nicht an die Person, die ihn gebucht hat. Schauen Sie zuerst, ob Umsatzsteuer ausgewiesen ist. Ein DJ mit kleinem Umsatz gilt als Kleinunternehmer: Sein Umsatz lag im Vorjahr unter 25.000 Euro und liegt im laufenden Jahr unter 100.000 Euro. Er weist dann keine Umsatzsteuer aus. Ausgewiesene Umsatzsteuer kann Ihr Unternehmen bei einer ordnungsgemäßen Rechnung als Vorsteuer abziehen. Ohne Ausweis gibt es nichts abzuziehen.

Für das Finanzamt zählt außerdem, was die Feier je Person kostet. Bis zu 110 Euro je teilnehmender Person bleiben für die Beschäftigten steuerfrei, und das gilt für bis zu zwei Betriebsveranstaltungen im Jahr. Zu den Kosten zählt alles, was der Arbeitgeber für die Feier ausgibt, einschließlich Umsatzsteuer. Die DJ-Gage gehört in der Regel dazu, ebenso Raum, Essen und Getränke.

Bei 100 Teilnehmenden dürfen die Kosten der Feier deshalb rechnerisch insgesamt 11.000 Euro betragen. Liegen sie darüber, wird der Teil über 110 Euro je Person steuerpflichtig. Ihre Steuerberatung sagt Ihnen, wie Sie das abrechnen.

Häufige Fragen

Ist eine Weihnachtsfeier mit DJ bei der GEMA anmeldepflichtig?

Ja, eine Weihnachtsfeier mit DJ ist für die GEMA in der Regel anmeldepflichtig, auch wenn nur Beschäftigte kommen. Die GEMA nennt Weihnachtsfeiern, Sommerfeste, Firmenjubiläen und Kundenevents ausdrücklich. Angemeldet wird vor der Feier im Onlineportal der GEMA.

Was kostet die GEMA für eine Firmenfeier mit 150 Gästen ohne Eintritt?

Für eine Firmenfeier mit 150 Gästen ohne Eintritt beträgt der Mindestbetrag der GEMA 30,40 Euro netto. Dazu kommt ein Aufschlag, der von den Kosten für DJ und Technik je Gast abhängt. Bei 12,00 Euro je Gast liegt die Gebühr nach eigener Rechnung bei etwa 135 bis 145 Euro netto, dazu kommen 20 Prozent für die Künstlerrechte und 7 Prozent Umsatzsteuer.

Muss unser Unternehmen für den DJ eine Abgabe an die Künstlersozialkasse zahlen?

Bei einer Betriebsfeier nur mit Beschäftigten fällt die Abgabe an die Künstlersozialkasse in der Regel nicht an. Bei einem Kundenevent mit Werbezweck können 4,9 Prozent der Gage fällig werden. Das gilt aber nur, wenn der DJ als Künstler gilt, Ihr Unternehmen mehr als 3 solcher Veranstaltungen im Jahr durchführt und die Gagen 1.000 Euro im Jahr übersteigen.

Wer meldet die Firmenfeier bei der GEMA an, das Unternehmen oder der DJ?

Das Unternehmen meldet die Firmenfeier bei der GEMA an, weil es die Feier organisiert und damit Veranstalter ist. Nach Angaben der GEMA ist der DJ normalerweise nicht der Veranstalter. Wer im Vertrag etwas anderes regelt, sollte es ausdrücklich hinschreiben.

Wie viel darf eine Betriebsfeier je Person kosten, damit sie steuerfrei bleibt?

Eine Betriebsfeier bleibt für die Beschäftigten bis 110 Euro je teilnehmender Person steuerfrei, für bis zu zwei Feiern im Jahr. Zu den Kosten zählen alle Ausgaben des Arbeitgebers für die Feier einschließlich Umsatzsteuer, in der Regel auch die DJ-Gage. Bei 100 Personen sind das rechnerisch 11.000 Euro insgesamt.

Steht auf der Rechnung des DJs für die Firmenfeier immer Umsatzsteuer?

Nein, ein DJ, der als Kleinunternehmer gilt, weist auf seiner Rechnung keine Umsatzsteuer aus. Das gilt, wenn sein Umsatz im Vorjahr unter 25.000 Euro lag und im laufenden Jahr unter 100.000 Euro liegt. Ihr Unternehmen kann dann auch keine Umsatzsteuer abziehen.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 15 UrhG, Allgemeines zu den Verwertungsrechten und Begriff der Öffentlichkeit, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. GEMA für Firmenevents: Weihnachtsfeiern, Sommerfeste, Firmenjubiläen und Kundenevents, GEMA,
  3. Wer meldet eine Veranstaltung an, Hinweise zum DJ als Veranstalter, GEMA,
  4. Ihre Veranstaltung bei der GEMA anmelden, Anmeldung vor der Veranstaltung und Nachzahlung, GEMA,
  5. Vergütungssätze M-V, Unterhaltungs- und Tanzmusik mit Tonträgerwiedergabe, Fassung 01.04.2026, Abschnitte II.1 und III.1, GEMA,
  6. Vergütungssätze VR-Ö, Vervielfältigung für die öffentliche Wiedergabe, Fassung 01.01.2026, GEMA,
  7. Tarif für die öffentliche Wiedergabe von Tonträgern, Fassung vom 31.01.2017, Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL),
  8. Künstlersozialabgabe sinkt im Jahr 2026 auf 4,9 Prozent, Künstlersozialkasse,
  9. FAQ Unternehmen und Verwerter, Betriebsfeiern und Abgabepflicht, Künstlersozialkasse,
  10. Informationsschrift Nr. 4 zur Künstlersozialabgabe, Abgabepflicht von Veranstaltern, Künstlersozialkasse,
  11. § 24 KSVG, Abgabepflichtige Unternehmer, Grenze von 1.000 Euro und Ausnahme für bis zu 3 Veranstaltungen im Jahr, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  12. § 19 EStG, Nichtselbständige Arbeit, Absatz 1 Nummer 1a zu Betriebsveranstaltungen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  13. § 15 UStG, Vorsteuerabzug, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  14. § 19 UStG, Besteuerung der Kleinunternehmer, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

Einsatz von Sprachmodellen

Künstliche Intelligenz hat bei diesem Angebot mitgearbeitet. Sie hat die Sätze formuliert, die auf jeder DJ-Seite in mehreren Fassungen wiederkehren, sie hat die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, dafür Quellen gesucht und alle Beitragsbilder der Ratgeber erzeugt. Diese Bilder sind an der Bildunterschrift erkennbar. Welche Fassung eine Seite zeigt, legt ein festes Rechenverfahren fest, nicht eine KI beim Aufruf der Seite. Die Adressen aus OpenStreetMap holt und bereinigt ein Programm ohne KI. Die Angaben zu den DJs haben wir nicht vor Ort geprüft.

Korrekturweg

Fehler und Löschwünsche nehmen wir über das Kontaktformular entgegen. Wir prüfen die Meldung, korrigieren belegte Fehler und vermerken den neuen Stand auf der betroffenen Seite.

Stand dieser Angaben: 26. September 2026.